Laden...

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Dein Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.

Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://gartentorschliesser.com/

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Dir unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

In unserem Online-Shop kannst Du:

  • Waren kaufen.

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten kannst Du unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Deine Eingaben kannst Du vor Absenden Deiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzt Du die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:

  • in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.2. Sie erreicht das Level AA.

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.

3.2 Unterstützende Maßnahmen

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:

Einsatz von starken Kontrasten bei Texten und Bildern
Darstellung von Pflichtinformationen in Textform (keine Grafik oder Bild)
Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen
Ohne Verlust von Inhalt anpassbare Zeichen- und Zeilenabstände sowie Textgröße
Alternativtexte für Bilder
Untertitel für multimediale Inhalte. Diese können außerdem pausiert, beendet und ausgeblendet werden
unabhängig vom genutzten Browser über mehr als einen sensorischen Kanal wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Pflichtinformationen sowie Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen;
verständliche Beschriftungen und Erklärungen (insb. bei Formularen)
Hinweise auf Eingabefehler in Textform
Textliche Identifizierung von Pflichtfeldern (z.B. per Sternchen)
per Tastatur und anhand assistiver Technologien bedienbarer Shop-Elemente (z.B. Bestellprozess, Filteroptionen sowie interaktive Elemente wie Buttons, Schaltflächen, Links und Menüs).

4. Kontaktangaben - Barriere melden

Sind Dir Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann kannst Du dich gerne bei uns melden.

So kannst Du uns erreichen: per Post, per E-Mail

Diybook KG

Josef Schleps Str. 5B6
2104 Spillern
Österreich

E-Mail: office@schraub-doc.de

5. Telefonische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Wir bieten eine Hotline an, die speziell für Menschen mit Behinderungen und Anwender unterstützender Technologien eingerichtet wurde. Du kannst uns unter der folgenden Telefonnummer kontaktieren: 0043226271251

6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für Deutschland:

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt
Deine Anfragen richtest Du bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: + 49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.

Deine Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Für Österreich ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialsministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Österreich

Internet: https://www.sozialministeriumservice.at/

Copyright © 2020 diybook. All rights reserved.